Datenschutzordnung Theater- und Heimatverein Pommern e.V.
Der Theater- und Heimatverein Pommern e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung oder der
Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen
Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
§ 1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern sowohl automatisiert in EDVAnlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von
ausgedruckten Listen. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten
verarbeiten, zu beachten.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Vorname, Nachname, Geschlecht, Anschrift (Straße,
Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im
Verein.
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen oder in Internetauftritten veröffentlicht und / oder an die
Presse weitergegeben.
2. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen aufgenommen wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten
Personen.
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB, Funktional ist die Aufgabe dem Ressort Allgemeine Verwaltung dem
Vorsitzenden zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.
Der Vorsitzende stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die
Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
Datenschutzordnung Theater- und Heimatverein Pommern e.V.
§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und Listen
1. Listen von Mitgliedern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein (z.B. Vorstandmitgliedern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die
jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die
sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen (z.B. zum Nachweis der Anwesenheit) eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des
Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das
Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für den Zweck verwendet und nach Verwendung vernichtet werden.
§ 6 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands), sind auf den vertraulichen Umgang mit
personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§ 7 Datenschutzbeauftragter
Da im Verein in der Regel derzeit nicht mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein
keinen Datenschutz- Beauftragten zu benennen.
§ 8 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder-
weitergabe ist untersagt.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Datenschutzverordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 28.01.2019 beschlossen und tritt mit persönlicher Verteilung an die Mitglieder des Vereins in
Kraft.
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